Preise
Unsere Preise...
| Stellenauswertung "Printmedien" | 15,00 EURO pro Woche | Die Lieferung der Anzeigen erfolgt per E-Mail jeweils am Mittwoch der Woche. |
| Stellenauswertung "Online-Medien" | 10,00 EURO pro Woche | Die Lieferung der Anzeigen erfolgt am Montag einer jeden Woche. |
| Versand per Post oder per Fax | Preis auf Anfrage | Auslieferung am Donnerstag |
Lieferbedingungen
Unsere Preise sind Pauschalpreise incl. 19% MwSt. und gelten pro Woche. Wir liefern Ihnen einmal pro Woche alle Stellenanzeigen, die wir gemäß Ihrer beruflichen Qualifikationen finden. Sie zahlen nur den Pauschalpreis, egal ob wir 100 oder 15 Anzeigen finden. Wenn wir keine Anzeigen finden sollten, was selten vorkommt, bezahlen Sie auch keinen Cent.
Die Lieferung per E-Mail geht am Mittwoch an Sie raus und ist unsere preisgünstigste und schnellste Lieferung. Auf Wunsch liefern wir auch per Fax oder per Post.
Wir liefern solange wie Sie dies wünschen. Sie können die Lieferung bis zum Samstag einer Woche jederzeit abbestellen. Wir liefern gegen offene Rechnung oder Lastschrift. Sie müssen keine Vorauszahlungen leisten und können sich somit ohne Risiko von unserer Dienstleistung überzeugen.
Kostenübernahme durch die Arbeitsagentur
Sind Sie Kunde bei der Arbeitsagentur?
Die Kosten für die Stellenmarktauswertung können Sie sich im Rahmen der Bewerbungskostenhilfe von der Arbeitsagentur erstatten lassen.
Beispiel:
Sie erhalten von uns jede Woche ca. 5 Stellenangebote auf die Sie sich bewerben.
Diese Bewerbungen weisen Sie anhand der Stellenangebote der Arbeitsagentur nach. Sie bekommen dann von der Agentur pauschal 5,- EURO pro Bewerbung an Beihilfe erstattet.
Der Gesamtförderbetrag beträgt 260,- EURO pro Jahr.
Nutzen Sie diese Möglichkeit der finanziellen Unterstützung und fragen Sie Ihren örtlichen Arbeitsberater nach dem Antragsformular.
Hier der Auszug aus den Bestimmungen der Arbeitsagentur:
Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung (UBV)
Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden sowie Ausbildungssuchenden können zur Beratung und Vermittlung Bewerbungskosten und Reisekosten in bestimmtem Umfang erstattet werden.
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sowie Ausbildungsuchende können zur Beratung und Vermittlung unterstützende Leistungen erhalten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.
Als unterstützende Leistungen können Kosten für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen (Bewerbungskosten), im Zusammenhang mit Fahrten zur Berufsberatung, Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen (Reisekosten) übernommen werden.
Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden. Die Agenturen für Arbeit haben die Möglichkeit, Bewerbungskosten pauschaliert zu erbringen.
Als Reisekosten können die berücksichtigungsfähigen Fahrkosten übernommen werden. Bei mehrtägigen Fahrten kann ggf. zusätzlich ein Tagegeld von 16 Euro (bei ganztätiger Abwesenheit), für den Tag des Antritts und den Tag der Beendigung der Fahrt ein Betrag von 8 Euro erbracht werden. Daneben können die Übernachtungskosten berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zu den Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung finden Sie im Merkblatt 3.
Anträge zu diesen Leistungen werden nach vorangegangener Beratung von den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit ausgegeben. Sie stehen nicht im Internet zur Verfügung.